Mediation bietet als außergerichtliches Konfliktverfahren für die Beteiligten die Chance auf eine Lösung, die von jeder Partei als Gewinn verstanden wird (Win-Win-Lösung).
Es lassen sich mit der Mediation viele Streitigkeiten lösen, innerhalb eines Betriebs, zwischen Unternehmen und ihren Auftraggebern und auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Mithilfe des Mediationsverfahrens können folgende positive Effekte erreicht werden:
Bei jeder Mediation werden folgende Grundsätze beachtet:
Freiwilligkeit
Die Beteiligten nehmen freiwillig teil und können zu jedem Zeitpunkt die Mediation abbrechen.
Allparteilichkeit
Die Mediatorinnen setzen sich für alle Parteien gleichermaßen ein.
Eigenverantwortung
Die Beteiligten erarbeiten selbst Vorschläge und Lösungen.
Offenheit und Informiertheit
Alle zur Lösung notwendigen Tatsachen müssen den Beteiligten mitgeteilt werden. Die Beratung oder Begleitung durch einen externen Rechtsanwalt ist auch während der Mediation möglich.
Vertraulichkeit
Die Mediatorinnen unterliegen der Schweigepflicht. Fakten, die im Lauf der Mediation offen gelegt haben, dürfen nicht weitergegeben oder in einem gerichtlichen Verfahren gegen einen der an der Mediation Beteiligten verwendet werden.
Schon bevor Konflikte offen ausbrechen, kosten sie Kraft, Mitarbeiter, Aufträge und damit Geld. Es sollte daher mit der Mediation begonnen werden, sobald erste Probleme erkennbar sind.
Besonders geeignet ist Mediation